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   BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85   

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https://dejure.org/1987,5025
BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85 (https://dejure.org/1987,5025)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1987 - 5 AZR 316/85 (https://dejure.org/1987,5025)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 5 AZR 316/85 (https://dejure.org/1987,5025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Zulassung einer Berufung oder einer Sprungrevision durch das Arbeitsgericht - Anspruch eines Arbeitnehmers auf Krankengeld - Nachträgliche Regelung in Tarifvertrag - Beitragspflicht zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für Krankengeld - Auslegung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Eine ergänzende Lückenausfüllung ist dem Gericht nicht möglich (vgl. die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des Senats vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 -).

    Parallelentscheidung zum BAG Urteil vom 10.12.1986, 5 AZR 517/85.

  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Hierdurch ist dem Erfordernis genügt, daß bei der Verkündung des Urteils - entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit und damit der Rechtssicherheit - offenbar sein muß, in welchem Umfang die Entscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAGE 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; BAG Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72

    Statthaftigkeit der Revision - Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Hierdurch ist dem Erfordernis genügt, daß bei der Verkündung des Urteils - entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit und damit der Rechtssicherheit - offenbar sein muß, in welchem Umfang die Entscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAGE 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; BAG Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 09.03.1968 - 5 AZR 252/67

    Berichtigungsbeschluß - Landesarbeitsgericht - Nachträgliche Zulassung der

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Hierdurch ist dem Erfordernis genügt, daß bei der Verkündung des Urteils - entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit und damit der Rechtssicherheit - offenbar sein muß, in welchem Umfang die Entscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAGE 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; BAG Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Jede dieser Möglichkeiten erfordert eine ergänzende rechtspolitische Entscheidung, die von den Tarifvertragsparteien zu treffen ist (vgl. dazu auch BAGE 41, 161 [BAG 09.12.1982 - 2 AZR 620/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Ein Tätigwerden der Gerichte bedeutete, daß sie verfassungswidrig in die Tarifautonomie eingriffen (vgl. BAGE 36, 218, 225, 226 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Anders als bei bewußten Tariflücken kommt in derartigen Fällen eine Lückenausfüllung durch Urteil grundsätzlich in Betracht (vgl. statt vieler BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Sie müssen daher auch im sozialversicherungsrechtlichen Sinne verstanden werden (vgl. zur Auslegung insoweit BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 54/85

    Krankengeld - Ausfallzeit

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
    Nach § 1385 b Abs. 1 Satz 2 RVO, § 112 b Abs. 1 Satz 2 AVG und § 186 Abs. 1 Satz 2 AFG tragen der Krankengeldbezieher und der Leistungsträger die Beiträge je zur Hälfte (Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beitragsabzugs vgl. BSG Urteil vom 19. Juni 1986 - 12 RK 54/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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